OM-Zeichen Arbeitsschutz

Mit dem „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ dokumentieren Unternehmen, dass sie ihren Betrieb nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes systematisch durchdacht und entsprechende Maßnahmen festgelegt und organisiert haben.
Sie dokumentieren mit dem Zeichen, dass sie ihren Betrieb anhand des Praxisstandards „GDA-ORGAcheck – Arbeitsschutz mit Methode“ (OM-Praxis A-3.1) analysiert und Handlungsbedarfe festgelegt haben. Dazu wurden mindestens zehn Maßnahmen detailliert beschrieben und deren Umsetzung mitsamt Wirkungskontrolle organisiert.
Sie haben damit folgende Bausteine bearbeitet:
- Verantwortung und Aufgabenübertragung
- Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Arbeitsschutzausschuss
- Qualifikation für den Arbeitsschutz
- Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Behördliche Auflagen
- Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
- Beauftragte und Interessenvertretung
- Kommunikation und Verbesserung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Planung und Beschaffung
- Fremdfirmen und Lieferanten
- Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen