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OM-Zeichen Arbeitsschutz: Nutzen für Auftraggeber

3 Männer auf einer Baustelle © Shutterstock/Stiftung MGV
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  • Das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ bietet attraktive Möglichkeiten zur Präqualifikation von Auftragnehmer*innen auf Grundlage einer unabhängig überprüften Selbstbewertung nach anerkannten Praxisstandards.
  • Das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ ermöglicht eine einfache Bewertung von Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Lieferanten als qualitativ hochwertige Alternative zu zertifizierten Managementsystemen, die von kleinen und kleinsten Unternehmen erfahrungsgemäß überwiegend abgelehnt werden. Es erspart Auftraggebern Aufwand für die Entwicklung und den Betrieb eigener Systeme der Präqualifikation. Das Zeichen vereinfacht und entlastet somit Ihre Bewertungs- und Auswahlprozesse.
  • Das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ ermöglicht strategische und langfristig angelegte Partnerschaften mit zuverlässigen Auftragnehmern. Hierfür kommen vor allem solche Betriebe in Frage, die sich bereits systematisch mit der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse befassen – genau dies bildet das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ ab.
Fordern Sie als Qualitätssicherung Ihrer Ausschreibungen das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“
von Ihren Auftragnehmern.
Wie kann der Auftraggeber das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ bei der Auftragsvergabe nutzen?
  • Wenn Sie die Präqualifikation vor der Ausschreibung durchführen, können Sie nur gelistete Betriebe anschreiben. Dazu Liste und Branche in der OM-Zeichen-Datenbank heraussuchen.
  • Falls Sie ohne vorausgegangene Präqualifikation ausschreiben, dann das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ als Anforderung für die Auftragsvergabe einfordern. Der Auftragnehmer dokumentiert das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“. Sie überprüfen in der Datenbank, ob der Betrieb gelistet ist.