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OM-Zeichen Arbeitsschutz: So helfen Sie Ihren Beratungskunden

Zwei Frauen bei einer Besprechung © Shutterstock/Stiftung MGV
© Shutterstock/Stiftung MGV

Das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ erleichtert die Möglichkeiten der Präqualifikation von Aufragnehmern mit einer unabhängig überprüften Selbstbewertung auf Grundlage eines anerkannten Praxisstandards.

  • Ihre Kunden loggen sich auf der OM-Zeichen-Datenbank ein und bewerten mithilfe des GDA-ORGAchecks (OM-Praxis A-3.1) ihren Status hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit bei Arbeit selbst. Sie beschreiben die zugehörigen betrieblichen Maßnahmen. Sie unterstützen Ihren Kunden bei diesen Reflexionen und Planungen.
  • Die Unternehmen lassen die Selbstbewertung von der Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung“ auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen. Sie sorgen mit Ihren Kunden gemeinsam für Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Nach bestandener Prüfung, erhalten Ihre Kundenunternehmen für zwei Jahre das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ sowie eine Urkunde, die sie in ihrer Außendarstellung nutzen können. Andernfalls erhalten die Unternehmen die Gelegenheit, auf Grundlage konkreter Hinweise der Stiftung noch einmal nachzubessern. Sie unterstützen Ihre Kunden dabei.
  • Unternehmen, die berechtigt sind, das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ zu führen, werden zusätzlich in der OM-Zeichen-Datenbank gelistet. Die Selbstbewertung und der Maßnahmenplan können und sollten in der Folgezeit vom Betrieb laufend aktualisiert und verbessert werden. Sie gestalten dies gemeinsam mit Ihren Kunden.
  • Das Verfahren „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ kostet 280 € (zzgl. MwSt.). Dies berechtigt zur Nutzung des „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ und der Listung in der OM-Zeichen-Datenbank für zwei Jahre. Sie bewerten mit Ihren Kunden den Kosten-Nutzen-Aspekt.
  • Spätestens nach zwei Jahren ist ein erneutes Durchlaufen des Verfahrens erforderlich, um den Status der betrieblichen Maßnahmen an die Entwicklung des eigenen Betriebes anzupassen und Verbesserungen zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Sie machen Ihre Kunden rechtzeitig darauf aufmerksam und unterstützen sie.
Nehmen Sie das „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ in Ihr Dienstleistungsangebot
für Ihre Kundenbetriebe mit auf.